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FREMDE FEDER - Hansjörg Böhringer, DER PARITÄTISCHE - Misere war absehbar

Die Ein-Euro-Jobs waren von Anfang an mehr auf Sanktionierung denn auf Förderung angelegt. Schnell ging es darum zu überprüfen, ob ein Wille zur Arbeit überhaupt vorhanden ist. Die Jobs sollen zusätzlich und gemeinnützig sein und wurden immer weiter weg vom "normalen" Arbeitsmarkt angesiedelt. Dass die Integration von Langzeitarbeitslosen in den regulären Arbeitsmarkt nicht im erhofften Maß erfolgt ist, wie der Bundesrechnungshof feststellte, überrascht vor diesem Hintergrund nicht.

Wir waren schon einmal viel weiter: 1924 gab es die ersten Arbeitsangebote im Rahmen der Sozialhilfe. Damals entschied man sich für ein Angebot in Form sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. In den 1980er Jahren gab es auf Basis des Bundessozialhilfegesetzes eine Vielzahl marktorientiert agierender Beschäftigungsangebote, ohne dass die deutsche Wirtschaft darunter existenziell gelitten hätte. Mit der SGB-II-Reform wurden diese Angebote abgeschafft mit dem Argument, Ein-Euro-Jobs seien besser. Der "Erfolg" liegt jetzt vor.

Die Vorstellung, dass alles der Wirtschaft Konkurrenz mache, was eine ernsthafte, sinnvolle Arbeit darstellt, hat in der Praxis eher zur Dequalifizierung der Angebote geführt (z.B. Puzzle zusammensetzen, um zu sehen ob ein Teil fehlt). Jetzt steht im Bericht des Rechnungshofes, dass Angebote in Handel und Gastronomie untersagt seien, obwohl es hierzu keine gesetzliche Grundlage gibt. Dies führt dazu, dass keine Ein-Euro-Jobber bei "Tafeln" für Bedürftige eingesetzt werden dürfen. Im Ergebnis ist insbesondere für Langzeitarbeitslose eine Teilhabe an normaler Arbeit kaum mehr möglich.

Aber genau das muss das Ziel der Angebote sein: Es muss darum gehen, die Teilhabe an Arbeit für Langzeitarbeitslose zu organisieren. Nötig ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von den Betroffenen auch als solche akzeptiert werden kann. Sie muss eine sinnvolle Arbeit unter qualifizierenden, normalen Arbeitsbedingungen sein; dies lässt sich am ehesten in Marktnähe umsetzen.

Zum Thema Konkurrenz: Abgesehen vom geringen Umfang gegenüber den Umsätzen der Wirtschaft wäre hier ein regionaler Konsens möglich. Wenn darüber hinaus alle Mittel, die ein Betroffener erhält, zur Schaffung einer Arbeitsmöglichkeit eingesetzt würden, wäre die Finanzierung kein Problem. Zusätzlich können Mittel eingesetzt werden, die aus der Beteiligung an echter Arbeit auf den Markt kommen. Ideologische Vorbehalte dürfen der Gestaltung einer echten Teilhabe an Arbeit nicht entgegenstehen.

Hansjörg Böhringer, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.